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Philosophie

Philosophie des Büros:

 „Was nützt es mir, im Recht zu sein, wenn ich es nicht beweisen kann?“

Im Zuge meiner über 35-jährigen beruflichen Tätigkeit wurde mir immer wieder bewusst, dass gerade Privatleute, die keine Bauprofis sind, oft bei Streitigkeiten auf der Baustelle auf verlorenem Posten stehen. Ihnen gegenüber steht dann oft ein Bauleiter, ein Subunternehmer und möglicherweise weitere Bauschaffende, die täglich mit Baustellen zu tun haben. Für den Bauherren ist dieses Gebiet und seine besonderen Regeln schlicht neu und alle relevanten Regularien weitgehend unbekannt. Ob es sich um die LBO*, die VOB*, das BGB*, die HOAI* oder um hunderte von relevanten Normen handelt, es ist ein wenig wie im Dschungel ohne Kompass. 

Sehr oft passiert es dann, das die berechtigten Interessen oder Einwände ignoriert oder, salopp gesagt, abgebügelt oder einfach ausgesessen werden. Wenn Mängel nicht korrekt gerügt, Fristen versäumt oder Abnahmen nicht korrekt durchgeführt wurden, ist es oft sehr schwer, noch zu seinem Recht zu kommen. 

Nach meiner Erfahrung gibt es keine Baustelle ohne Meinungsverschiedenheiten. Das wäre insofern nicht tragisch, wenn dort Waffengleichheit herrschen würde. Das ist aber meist nicht der Fall. Meist steht der Geschädigte auf  verlorenem Posten, da ihm die nötigen Argumente fehlen und ihm die entsprechenden Vorschriften, die vielleicht für ihn sprechen würden, nicht bekannt sind. 

Ich sehe hier meine Aufgabe als Gutachter, die Situation anhand der Vorschriften und meiner langjährigen Berufserfahrung fair zu beurteilen und den Parteien die Chance zu einer friedlichen, weil gerechten Lösung zu ermöglichen. Eher als Mediator denn als Ankläger. Jeder Versuch einer Mediation ist meines Erachtens zunächst besser als ein Streit oder ein Prozess, denn man schont die Nerven und den Geldbeutel ganz erheblich. Und das Ergebnis eines Prozesses ist oft unwägbar. 

Ist das Problem aber überhaupt nicht gemeinsam zu lösen, dann braucht es den Gutachter zur Feststellung und Dokumentation der vorhandenen Mängel, um die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Oft hört oder liest man, dass ein Privatgutachter ja vor Gericht nutzlos sei, da dann ein ja sowieso ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger vom Richter beauftragt wird. Das ist grundlegend falsch. Der gerichtlich bestellte Gutachter hat nach dem Gesetz die Verpflichtung, alle ihm zur Verfügung gestellten Informationsmöglichkeiten zu nutzen und zu berücksichtigen. Daher ist er auch verpflichtet, das Gutachten des Privatgutachters zu lesen und in seine Bewertung einfließen zu lassen. Sollte er dies nicht tun, ist dies ein Ablehnungsgrund.  Das erstellte Gutachten ist also für den Prozess durchaus bedeutsam und hilfreich. 

Wattenbek im Oktober 2022

Dipl. Ing. (FH) G. Blunck      

Erläuterungen:
*LBO =    Landesbauordnung
*VOB =    Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
*BGB =    Bürgerliches Gesetzbuch
*HOAI =   Honoraraordnung für Architekten und Ingenieure

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